Beitragsordnung

Gießener Fünfziger-Vereinigung Herren 1974 – 2024

„74er – Die Weltmeisterlichen“

Absatz 1:

Diese Ordnung regelt die von den Mitgliedern zu leistenden Jahres-Beiträge.

Entsprechend der Satzung sind diese Beiträge zum 15. April des Kalenderjahres zu leisten. Bezahlung erfolgt über SEPA Einzug.

Absatz 2:

Der Beitrag wird von der Mitgliederversammlung beschlossen und enthält den Beitrag zur Gesamtvereinigung.

Absatz 3:

Wir als Mitglieder der Fünfziger-Vereinigung „74er – Die Weltmeisterlichen“ legen einen Beitrag von 50,00 € als Jahresbeitrag fest.

Absatz 4:

Der Vorstand kann für einzelne Mitglieder (z.B. in sozialen Härtefallen) auf Antrag eine Beitragsermäßigung gewähren. Der ermäßigte Beitrag muss mindestens in der Höhe des Beitrags zur Gesamtvereinigung liegen. Ein Rechtsanspruch auf eine Ermäßigung des Mitgliedsbeitrags besteht nicht.

Absatz 5:

Die Höhe des Beitrages kann von der Mitgliederversammlung durch entsprechenden Beschluss in einfacher Mehrheit verändert werden.

Absatz 6:

Diese Ordnung tritt am 18.01.2024 in Kraft.

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